Garantie & Gewährleistung bei Tablets
Wenn das Tablet kaputt geht, stellt sich zuerst die Frage: Greift noch die Garantie oder Gewährleistung? Beide Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche rechtliche Grundlagen.
Gewährleistung – Ihr gesetzliches Recht
Die gesetzliche Gewährleistung gilt 24 Monate ab Kauf und ist ein Recht gegenüber dem Verkäufer (Händler), nicht dem Hersteller. Sie greift, wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. In den ersten 12 Monaten wird das vermutet (Beweislastumkehr) – danach müssen Sie beweisen, dass der Defekt von Anfang an bestand.
Garantie – freiwillige Herstellerleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Sie variiert je nach Marke:
- Apple: 1 Jahr beschränkte Garantie, erweiterbar durch AppleCare+.
- Samsung: 24 Monate Herstellergarantie.
- Microsoft: 1 Jahr beschränkte Garantie, erweiterbar durch Microsoft Complete.
- Huawei: 24 Monate Herstellergarantie.
- Lenovo: 12–24 Monate je nach Modell.
Was ist nicht abgedeckt?
- Selbstverschuldete Schäden (Sturz, Wasser)
- Verschleiß (z.B. Akku-Alterung)
- Schäden durch Eigenreparatur oder nicht autorisierte Werkstätten
- Software-Probleme durch Drittanbieter-Apps
Garantie abgelaufen – was nun?
Wenn weder Garantie noch Gewährleistung greifen, ist eine professionelle Reparatur die beste Option. Beim Tablet-Doktor erhalten Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag und wissen genau, was die Reparatur kostet – ohne Überraschungen.
Tipp: Reparatur und Garantie
Eine Reparatur bei einem freien Anbieter wie dem Tablet-Doktor hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler. Die Herstellergarantie kann jedoch erlöschen. Ist Ihre Garantie bereits abgelaufen, können Sie bedenkenlos einen freien Reparaturdienst nutzen.
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